Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Schriftführer, dem zweiten Schriftführer, dem ersten Kassenverwalter und dem zweiten Kassenverwalter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch einen Vorsitzenden gemeinsam mit einem Schriftführer oder durch einen Vorsitzenden gemeinsam mit einem Kassenverwalter.