Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Mitgliedern. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und den Kassenführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Empfangsbestätigungen über Beiträge und Spenden kann auch der Kassenführer allein abgeben.