Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten Finanzen, dem Vizepräsidenten Sport, dem Vizepräsidenten Jugend, dem Vizepräsidenten Sportentwicklung, dem Vizepräsidenten Medien und Öffentlichkeitsarbeit, dem Vizepräsidenten Regionale Belange und dem hauptamtlichen Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder einen Vizepräsidenten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.