Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Vorstandsmitglied für Finanzen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei Zahlungen an den Verein gilt die Unterschrift des Vorstandsmitglieds für Finanzen als Quittung.