Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem stellvertretenden Präsidenten, dem Schatzmeister und bis zu zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten allein, die anderen Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.