Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter gemeinsam mit dem Schriftführer oder dem Kassenführer.
Zeichnungsberechtigt für das Konto des Vereins sind der Kassenführer gemeinsam mit dem Vorsitzenden.