Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstand Öffentlichkeitarbeit, dem Vorstand Sport, dem Vorstand Vereinsorganisation, dem Vorstand Finanzen und dem Vorstand Jugend in Person des Jugendleiters.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.