Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Anschaffungen oder Ausgaben, die den Wert von 500 DM überschreiten, sind von der Mitgliederversammlung zuzustimmen.