Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten bzw. den Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und dem Sekretär.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Soweit ein zweites Vorstandsmitglied nicht erreichbar ist, vertritt der Präsident allein.