Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem Vorsitzenden für Verwaltung, dem Vorsitzenden für Finanzen, dem Vorsitzenden für Sport, dem geschäftsführenden Vorsitzenden, dem Vorsitzenden für Öffentlichkeitsarbeit und dem Vorsitzenden für Jugendarbeit.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorstandsvorsitzende oder der Vorsitzende für Finanzen.