Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf Mitgliedern: dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem dritten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart sowie gegebenenfalls weiteren Vorsitzenden und Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.