Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem ersten Vorsitzenden, einem Stellvertreter und vier Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden gemeinsam mit seinem Stellvertreter, durch den ersten Vorsitzenden gemeinsam mit einem Beisitzer und durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem Beisitzer.
Der Geschäftsführer als besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB ist gemeinsam mit dem ersten Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter zeichnungsberechtigt.