Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit dem Schatzmeister oder durch den Vorsitzenden gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden.