Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem ersten Kassierer und dem ersten Schriftführer.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse bei Einstimmigkeit des geschäftsführenden Vorstandes.
Zahlungen von mehr als 500 DM im Einzelfalle bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.