Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Protokollführer und sieben Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder den Stellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.