| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern: Vorsitz, Technische Leitung ("cap de colla") und Schatzmeisterei.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. |