| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern, darunter einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und einem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. |