| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Präsidentin/dem Präsidenten, der Vorsitzenden (Stellvertreterin)/dem Vorsitzenden (Stellvertreter) und der Schatzmeisterin/dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |