Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden und dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 2.000,- Euro ist der einstimmige Beschluss des Vorstandes erforderlich.