| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einer Person. Er kann aus bis drei Personen bestehen, darunter ein Vorstandsvorsitzender.
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein. Sofern ein Vorsitzender bestellt ist, vertritt dieser allein. Die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten zu zweit. |