| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister, einem weiteren Vorstandsmitglied, der künstlerischen Leitung des Kammerchores und der künstlerischen Leitung des Frauenchores der Künste.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder dem Schatzmeister zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |