Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Kassierer, dem zweiten Kassierer, dem ersten Schriftführer und dem zweiten Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten oder zweiten Vorsitzenden allein, im Übrigen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.