| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, dem stellvertretenden Schatzmeister, dem Ruderwart/Wanderruderwart, dem Breitensportwart, dem Bootswart und dem Technikwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende oder der Schatzmeister.
Das Eingehen von Verbindlichkeiten, die den Betrag von 15.000,- Euro übersteigen, bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |