Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und einem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist gemäß § 26 Abs. 2 BGB in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäte mit einem Wert über 5.000 DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.