Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der ersten Vorsitzenden, der zweiten Vorsitzenden, der dritten Vorsitzenden, zwei Schatzmeisterinnen und bis zu fünfundzwanzig weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die erste Vorsitzende oder die zweite Vorsitzende jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 10.000 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die schriftliche Zustimmung des Beirats erteilt ist.