Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu zwei Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.