Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Einmalige Abhebungen vom Konto bis zum Betrag von 250 EUR im Monat sind mit der Unterschrift zweier Vorstandsmitglieder möglich. Höhere Summen bedürfen der vorherigen Genehmigung der Mitgliederversammlung und der Unterschrift des gesamten Vorstandes.