| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Personen, darunter mindestens der Vorstandsvorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer.
Der Vorstand kann erweitert werden um zwei stellvertretende Vorsitzende, den stellvertretenden Schatzmeister und den stellvertretenden Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |