Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassenwart.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.