Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem ersten Vorsitzenden, einem zweiten Vorsitzenden, einem Kassierer und einem Schriftführer.
Über das Vereinvermögen verfügen der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende sowie der Kassierer. Je zwei der Genannten sind gemeinsam zeichnungsberechtigt.