Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu drei weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der erste Vorsitzende und der Schatzmeister sind alleinvertretungsberechtigt.