| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens einem Stellvertreter und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorsitzende und der Schatzmeister sind einzelvertretungsberechtigt.
Die Stellvertreter sind einzelvertretungsberechtigt, sofern das Amt des Vorsitzenden unbesetzt ist. |