Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Vorstand darf bis zu einem Betrag von 10.000 Euro allein geschäftlich tätig sein, für höhere Ausgaben muss er die Zustimmung der Mitgliederversammlung einholen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.