Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Vorstand Sport, dem Vorstand Haus und Liegenschaften, dem Vorstand Finanz, dem Vorstand Allgemeines und bestätigter Vorsitz Jugend.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.