| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, den beiden stellvertretenden Vorsitzenden für Interne und Externe Angelegenheiten, dem Dokumentar, dem Schatzmeister und dem PR Beauftragten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden vertreten jeweils allein. |