Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, dem geschäftsführenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den geschäftsführenden Vorsitzenden jeweils allein, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister vertreten jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied.