Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einem und bis zu sieben Vorstandsmitgliedern, darunter dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Mitgliederverwalter, der Internationalen Liaisonperson, dem Webmaster und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.