Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem einem Vorsitzenden und mindestens einem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte, die zu einer Verpflichtung des Vereins über 1.000,00 Euro führen, bedürfen der Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder.