| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein im Sinne von § 26 BGB besteht aus mindestens einem Vorsitzenden und mindestens einem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied alleine vertreten. |