| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 des Vereins besteht aus mindestens einer Person.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Mitgliederverversammlung entscheidet über den An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz, die Aufnahme von Darlehen ab einer Höhe von EUR 50.000 und Beteiligungen an Gesellschaften. |