| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außererichtlich gemeinschaftlich vertreten entweder durch a) die:den Vorsitzende:n und einem weiteren Vorstandsmitglied, b) die:den stellvertretende:n Vorsitzende:n und einem weiteren Vorstandsmitglied oder c) der:dem Schatzmeister:in und einem weiteren Vorstandsmitglied. |