| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus vier Personen: dem Präsidenten Gynäkologie, dem Präsidenten Geburtshilfe, dem Vizepräsidenten und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. |