| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Schatzmeister, dem Referenten für Schülerprojekte und dem Referenten für Bildungsprojekte.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
Der Präsident und der Schatzmeister vertreten den Verein jeweils allein. |