Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Personen: dem ersten Vorsitzenden und dem Schatzmeister sowie gegebenenfalls einem zweiten Vorsitzenden und weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Schatzmeister kann zugleich zweiter Vorsitzender sein.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.