Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorstandsvorsitzenden, einem Vorstandsmitglied und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.