| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands gegenüber Dritten wird in der Weise eingeschränkt, dass zum An- und Verkauf sowie der Belatung von Grundstücken die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. |