| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der ersten Vorsitzenden, der ersten Schriftführerin und der ersten Kassenführerin sowie deren jeweiligen Stellvertreterinnen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter die erste Vorsitzende und im Falle ihrer Verhinderung die erste Kassenführerin. |