Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden und gleichzeitig Schatzmeister, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden und gleichzeitig Schriftführer und kann durch bis zu zwei weitere stellvertretende Vorsitzende erweitert werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.