Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden (erster Ealdor), dem zweiten Vorsitzenden (zweiter Ealdor) und dem dritten Vorsitzenden (dritter Ealdor).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.