| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern, von denen einer das Amt des Vorsitzenden und bei mehreren Vorstandsmitgliedern des stellvertretender Vorsitzenden übernimmt.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. |